Psychisch kranke Straftäter
Der Staat darf nicht erst handeln, wenn Blut geflossen ist
Der Fall von Ottersweier zeigt ein Dilemma: Aus historischen Gründen sind die Hürden für Zwangseinweisungen hoch. Doch wenn der Staat erst nach einer Bluttat entschlossen handelt, wird aus Vorsicht Ohnmacht.