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Jagd für 3. Februar geplant
Abschuss des Problemwolfs vorerst gestoppt – Gericht entscheidet nur über Aufschub

Schon für Dienstag plante ein Spezialteam die Jagd auf den Hornisgrinde-Wolf. Naturschützer klagten. Das Verwaltungsgericht gibt ihnen vorläufig Recht. Das Schicksal des Tieres bleibt offen.

Ein Wolf steht im Gehege im Wisentgehege Springe.
Der Wolf hat nun auch den Schutz des Gerichts: Stuttgarter Verwaltungsrichter haben dem Schwarzwälder Problemwolf zumindest einen Aufschub des Abschusses eingeräumt. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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